Heimwerker, Finger weg: Vorsicht bei Asbest!
Etwa 500.000 Tonnen asbesthaltige Baustoffe fallen jährlich als gefährlicher Sondermüll in Deutschland an, teilt das Statistische Bundesamt mit. Eigentümer, Bauherren und Mieter riskieren ihre Gesundheit, wenn sie in Eigenregie Asbestsanierungen vornehmen, warnt TÜV SÜD.
Asbest galt viele Jahrzehnte als leicht zu verarbeitendes – und damit beliebtes – Baumaterial, das Anwendung in vielen Produkten fand. Es dauerte lange, bis die Gefahren, die von dieser Mineralfaser ausgehen, erkannt und anerkannt wurden. Asbest ist zwar seit 1993 verboten, aber in älteren Gebäuden ist das Material noch häufig zu finden.
Unterschiede bei Asbestbaustoffen
Unterschieden wird zwischen schwachgebundenen und festgebundenen Asbestprodukten.
- Schwachgebundene Asbestprodukte sind meist an der weichen Oberfläche zu erkennen. An Bruch- und Schnittkanten sieht man abstehende Faserbüschel. Beispiele sind Spritzasbest, Asbestschnüre, asbesthaltige Leichtbauplatten, Asbestpappen usw. Sie gelten als besonders gefährlich, weil schon Erschütterungen oder ganz einfach die natürliche Abnutzung Asbestfasern freisetzen kann.
- Festgebundene Asbestprodukte, Asbestzementprodukte, haben in der Regel eine gräuliche und harte Oberfläche. Asbestzementprodukte sind beispielsweise Asbestzementblumenkästen, Asbestzementwasserrohre und Asbestzementlüftungskanäle.
Laut Auskunft des TÜV SÜD geht allgemein von festgebundenen asbesthaltigen Baustoffen keine Gefahr aus, solange die Bauteile intakt sind. Anders sieht es aus, wenn die festgebundenen Asbestprodukte mechanisch bearbeitet, also abgeschliffen, abgebürstet, gebohrt, gesägt oder sogar nur druckgereinigt werden. Dann gelangen die mikroskopisch kleinen Fasern in die Umgebung und schädigen die Atemwege. Asbest gilt als krebserregend und kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
„Schon kleine handwerkliche Arbeiten wie das Anbohren von asbesthaltigen Putzen für das Setzen eines Dübels können zu einer signifikanten Freisetzung von Asbestfasern führen. Das gilt vor allem dann, wenn der angefallene Bohrstaub mit einem handelsüblichen Staubsauger aufgesaugt wird.“
Konrad Tausche, Leiter der Abteilung Umweltservice von TÜV SÜD Industrie Service
Asbest muss fachgerecht entsorgt werden
Heimwerker sollten deshalb unbedingt die Finger von Renovierungsarbeiten lassen, bei denen Asbest im Spiel ist. Es empfiehlt sich, bei älteren Gebäuden, die modernisiert werden sollen, Proben nehmen zu lassen. Eine solche Probe muss fachgerecht entnommen, verpackt und an ein akkreditiertes Labor zur Analyse gesendet werden.
Mit der Entsorgung der asbesthaltigen Bauteile (das können u. a. Fußbodenestrich und -kleber, Fensterkitt, Fensterbretter, Rohrummantelungen, Spachtelmassen, Dachwellplatten und Fassadenplatten sein) muss ein Unternehmen beauftragt werden, das nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 519 zertifiziert und zugelassen ist. Der Sondermüll wird entsprechend verpackt und entsorgt – bis zu 300 Euro pro Tonne wird für die Entsorgung berechnet. Hinzu kommt der Ausbau der Bauteile, Anfahrtkosten, eventuell das Aufstellen eines Baugerüsts usw. Unter Umständen muss für die Zeit der Asbestsanierung eine Ausweichunterkunft bezogen werden. Eine kostspielige Maßnahme, die sich aber lohnt und der Gesundheit zuliebe auch durchgeführt werden sollte.
Übrigens: Eine illegale Entsorgung ist eine Straftat und wird mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet.
(Titelfoto: forestpath – fotolia.com)