Modernes Mehrfamilienhaus

Herr im Haus?
Herr in der eigenen Wohnung!

Eigentumswohnungen sind vor allem in größeren Städten eine beliebte Alternative zum eigenen Haus – und für viele Städter die einzige Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Doch das Eigentum auf der Etage hat eigene Gesetze. Über die sollte man sich vor dem Kauf informieren.


Eva Walitzek-Schmidtko, Burgwedel


Die gute Nachricht zuerst: Von lästigen Hausbesitzerpflichten wie Schneeschippen und Gartenpflege sind Wohnungseigentümer oft befreit. Doch umsonst gibt es diese Leistungen natürlich nicht: Sie werden oft von Dritten erledigt und über das Hausgeld finanziert. Das ist höher als die Nebenkosten beim Eigenheim und bei Mietwohnungen, weil es neben den genannten Leistungen auch Kosten für Verwaltung oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Fahrstuhl enthält.

Gemeinschaft entscheidet

Wer eine Wohnung kauft, erwirbt auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum und wird Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das ist nicht jedermanns Sache – und hat erhebliche rechtliche und auch finanzielle Konsequenzen. So sind Wohnungseigentümer eben nicht „Herr im eigenen Haus“. Wer beispielsweise eine Markise auf dem Balkon oder eine neue Wohnungseingangstür installieren möchte, muss die Miteigentümer fragen. Die Wohnungseigentümer entscheiden gemeinsam über alle Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum – das sind z. B. Fenster, Dach, Außenmauern oder Zentralheizung – betreffen. Reparaturen oder Sanierungen am Gemeinschaftseigentum werden in der Regel auch von allen Eigentümern gemeinsam bezahlt.

Wohnungseigentumsgesetz  und Gemeinschaftsordnung

Rechtliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Bevor sie sich für eine bestimmte Wohnung entscheiden, sollten Interessenten jedoch auch Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ihrer künftigen Wohnanlage studieren. Die Teilungserklärung legt fest, welche Räume und Gebäudeteile – zum Beispiel Keller, Dachboden oder Stellplatz – zur Wohnung gehören, wie die Räume genutzt werden dürfen und welche Sondernutzungen es für Teile des Gemeinschaftseigentums, beispielsweise den Garten vor einer Parterrewohnung, gibt. Wie die Stimmrechte in der Eigentümerversammlung oder die Kosten bei Sanierungen, für (Ab)Wasser, Heizung oder Verwaltung verteilt werden, wird oft in der Gemeinschaftsordnung geregelt – mitunter abweichend vom WEG. 

Einblick in die wirtschaftliche Situationen nehmen

Um böse (finanzielle) Überraschungen zu vermeiden, sollten sich künftige Wohnungseigentümer vor der Kaufentscheidung außerdem die Wirtschaftspläne, die Beschlusssammlung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen vorlegen lassen. So erfahren sie unter anderem, ob Reparaturen oder gar umfangreiche Sanierungen geplant sind. Solche Maßnahmen können hohe Kosten verursachen. Die Unterlagen verraten auch, ob alle Eigentümer das Hausgeld oder Sonderumlagen für Sanierungen regelmäßig zahlen und ob es Konflikte mit dem Verwalter oder zwischen Wohnungseigentümern gibt. Denn Streitereien und Auseinandersetzungen in der Eigentümergemeinschaft können die Freude an der neuen Wohnung empfindlich trüben. 

(Titelfoto: slavun – Stock.Adobe.com)