Was bedeutet das Klimapaket in der Praxis?
Jetzt ist es offiziell: Die Bundesregierung hat das Klimapaket verabschiedet. Damit kommen auf Hausbesitzer einige Änderungen zu. Wie erwartet, werden die Energiekosten für unsanierte Häuser, die mit fossilen Brennstoffen heizen, höher. Gut gedämmte Häuser, die mit erneuerbaren Energie heizen, günstiger. Hier ein kurzer Überblick.
CO2-Preise erhöhen Heizkosten
Nach Auskunft des Informationsprogramm Zukunft Altbau werden sich die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis bei Heizungen auf Basis fossiler Energien künftig deutlich erhöhen. In den ersten fünf Jahren beträgt der Zuschlag für einen jährlichen Verbrauch von 2.000 Liter Heizöl insgesamt rund 1.200 Euro. In Zukunft soll dieser weiter steigen.
Austauschprämie für alte Ölheizungen
Am 1. Januar 2020 ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.
Energetische Sanierung steuerlich abschreiben
Die Förderung für energetische Sanierungen wird verbessert. Energetische Sanierungsmaßnahmen lassen sich seit dem 1. Januar 2020 absetzen. Wer zum Beispiel
- seine Heizungsanlage erneuert,
- Fenster austauscht,
- das Gebäude dämmt oder
- eine Lüftungsanlage einbaut,
kann 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über drei Jahre von der Steuer absetzen (im ersten und zweiten Jahr 7 %, bis zu 14.000 Euro, im dritten Jahr 6 %, maximal 12.000 Euro). Die Regelung gilt von 2020 bis 2029. Ebenfalls gelten Kosten für Energieberater als Aufwendungen für energetische Maßnahmen. Sie können zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Förderungen durch BAFA und KfW
Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA:
- 35 % für Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden,
- 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Eneuerbare-Energien-Anteil von mindestens 25 % und
- 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf eine Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.
Neue Ölheizungen werden nicht mehr gefördert.
Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung.
Auch die KfW-Förderprogramme wurden erweitert. Kredit und Zuschuss werden jetzt gleich hoch gefördert. Die Änderungen gelten ab 24. Januar 2020:
- Die Förderung zum KfW-Effizienzhaus steigen auf 120.000 Euro,
- ein Zuschuss ist nach Effizienzhausstandard zwischen 30.000 und 48.000 Euro möglich.
- Bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10.000 Euro,
- die förderfähigen Kosten wurden auf 50.000 Euro angehoben.
Auch die fachliche Überprüfung wurde neu geregelt: Bei der KfW-Förderung muss ein Gebäudeenergieberater die Maßnahmen begleiten und prüfen.
Energie zu sparen und auf erneuerbare Energien zu setzen, tut künftig also nicht nur der Umwelt gut, sondern auch dem Geldbeutel.
(Titelfoto: Holger Luck – stock.adobe.com)