Wintergarten Winter

Wintergarten: Das bei der Planung zu beachten

Bei Hausbesitzern stehen Wintergärten hoch im Kurs. Doch bevor der Traum vom Platz an der Sonne Wirklichkeit wird, müssen manche rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Die sind nicht überall gleich.


Eva Walitzek-Schmidtko, Burgwedel


Bauen ist in Deutschland Ländersache. Und so regeln die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer, welche Anforderungen bei Bauvorhaben beachtet werden müssen. Der Begriff Wintergarten kommt allerdings in manchen Länderbauordnungen – beispielsweise in Niedersachsen, Rheinland­Pfalz oder Bayern – gar nicht vor. Ausdrücklich genehmigungsfrei sind Wintergärten dagegen z. B. in Brandenburg, Bremen und Hessen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Größe. In diesen Fällen genügt beim Bau eines Wintergartens eine (nachträgliche) Bauanzeige. In den meisten Bundesländern sind Wintergärten laut Bundesverband Wintergarten allerdings „einreichungspflichtig“, d. h., die Bauherren müssen eine Baugenehmigung oder eine sogenannte Genehmigungsfreistellung beantragen. Beim Genehmigungsfreistellungs­ oder Kenntnisnahmeverfahren prüft und überwacht die Bauaufsichtsbehörde das Bauvorhaben – anders als bei Baugenehmigungsverfahren – nicht. Das bedeutet auch: Bauherr und Planer müssen selbst dafür sorgen, dass alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Wintergarten Ausblick
Im wahrsten Sinne des Wortes: Wohnen im Garten. (Foto: photlook – Fotolia.com)

Ob, wie und wo Wintergartenbau?

Der Wintergartenbau hängt auch vom Bebauungsplan und von örtlichen Bauvorschriften ab. Ist die für das Grundstück vorgegebene Grundflächenzahl durch das Haupthaus oder vorhandene Anbauten bereits erreicht, müssen die Wintergartenpläne möglicherweise ad acta gelegt werden. Wintergarten­Experten raten deshalb schon im Vorfeld zu klären,

Auskünfte darüber kann das zuständige Bauamt geben. Dort erfahren Wintergartenbesitzer in spe auch, welche Unterlagen, Nachweise usw. sie vorlegen müssen. Mit einer förmlichen Bauanfrage gehen Hausbesitzer auf Nummer sicher. Denn die ist – zumindest in einigen Bundesländern – rechtsverbindlich.

Wintergarten Sitzecke
Ein außergewöhnlicher Wintergarten: Das lichtdurchflutete Atrium holt die Natur ins Haus. (Foto: Andreas Mueller – Fotolia.com)

Abwicklung durch den Experten empfehlenswert

Fachbetriebe vor Ort wissen aus Erfahrung, was die Bauämter erwarten, oder klären offene Fragen im Vorfeld für ihre Kunden ab. Der Bauantrag muss in der Regel von einem Architekten, Ingenieur oder Fachplaner erstellt und beim Bauamt der Kommune eingereicht werden.

Neben dem Bauantrag werden

Wintergarten Essbereich
Der gläserne Anbau schafft zusätzlichen Wohnraum. (Foto: Roland Spiegler – Fotolia.com)

Planung und Bau des Wintergartens sollten Hauseigentümer Fachleuten oder ­unternehmen überlassen. Denn dabei sind zahlreiche Vorgaben zu beachten: So müssen nicht nur Grenzabstände und Baufluchten eingehalten, sondern auch Flucht­ und Rettungswege eingeplant und die Zugänglichkeit von Ver­ und Entsorgungsleitungen gewährleistet sein. Außerdem muss der Wintergarten den Anforderungen der Landesbauordnungen an Aufenthaltsräume entsprechen und bestimmte bautechnische Anforderungen erfüllen. Nur wenn die einzelnen Bauteile vom Fundament über tragende Konstruktion und Glas bis hin zu Heizung, Lüftung und Beschattung aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht ausgeführt werden, haben die Eigentümer lange Freude an ihrem Wintergarten.

(Titelfoto: Solarlux)